Als Aussteller bewerben

Häufig gestellte Fragen

Für ARTe Kunstmessen können sich Galerien, Kunsthändler:innen, Künstlergruppen sowie Einzelkünstler:innen aller künstlerischen Genres bewerben.

Die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen ist Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme. Wenn Sie wiederholt bei einer unserer Messen ausstellen, so haben Sie die Option im Bewerbungsprozess vergangene Daten zu übernehmen oder neue Daten einzureichen.

Sofern Sie erstmals bei einer unserer Messen ausstellen sind bei der Bewerbung einzureichen:

  • 3-4 Werksbeispiele.
  • Portraitbild oder Logo: im quadratischen Format.
  • Fließtext zu Ihnen oder den ausgestellten Werken.

Alle Bilddaten müssen für eine optimale Darstellung eine Größe von 1MB bis 5 MB haben.
Der Fließtext sollte eine maximale Länge von 10-12 Zeilen (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen).

Tabellarische Lebensläufe oder eine Vita via PDF werden nicht akzeptiert.

Die ARTe Standgebühren sind Komplettpreise und beinhalten den Standbau mit Wänden, Lichtstrahler und unterschiedliches Zubehör, wie diese sich aus den Standbeschreibungen der jeweiligen Standoption ergeben. Hinzu kommt ein Werbebeitrag in Form der Medienpauschale und die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Andere Kosten fallen nicht an.

ARTe Kunstmessen berechnet zum Zeitpunkt der Teilnahmezusage 50% der Standgebühren. Sechs Wochen vor Beginn der Kunstmesse werden die restlichen 50% der Standgebühren und die Medienpauschale fällig.

Bei einer Stornierung vor der Teilnahmezusage fallen keine Kosten an. Bei Stornierung nach der Zusage wird eine Stornogebühr i.H.v. 50% der Standgebühren in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 30 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag erhöht sich die Stornogebühr auf 100% der Standgebühren.

Für andere Beträge, wie zusätzliche Standoptionen, Serviceleistungen oder Medienpauschale fallen keine Stornogebühren an. Die genannten Beträge halbieren sich, wenn ARTe Kunstmessen den Standplatz anderweitig und preislich gleichwertig vermieten kann.

Nein, die ARTe berechnet keine Verkaufsprovisionen.

Ja, die Standbetreuung vor Ort ist eine Voraussetzungsteilnahme bei der ARTe Kunstmessen.

Ja, aber pro ausstellendem Künstler wird eine Standfläche von mind. 6 qm sowie die Medienpauschale berechnet.

Das Mitbringen von Tieren ist auf allen ARTe Kunstmessen leider nicht möglich.