
Als Aussteller bewerben
Häufig gestellte Fragen
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Für ARTe Kunstmessen können sich Galerien, Kunsthändler:innen, Künstlergruppen sowie Einzelkünstler:innen aller künstlerischen Genres bewerben.
Was benötige ich für die Bewerbung?
Die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen ist Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme. Wenn Sie wiederholt bei einer unserer Messen ausstellen, so haben Sie die Option im Bewerbungsprozess vergangene Daten zu übernehmen oder neue Daten einzureichen.
Sofern Sie erstmals bei einer unserer Messen ausstellen sind bei der Bewerbung einzureichen:
- 3-4 Werksbeispiele.
- Portraitbild oder Logo: im quadratischen Format.
- Fließtext zu Ihnen oder den ausgestellten Werken.
Alle Bilddaten müssen für eine optimale Darstellung eine Größe von 1MB bis 5 MB haben.
Der Fließtext sollte eine maximale Länge von 10-12 Zeilen (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen).
Tabellarische Lebensläufe oder eine Vita via PDF werden nicht akzeptiert.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen bei einer Teilnahme?
Die ARTe Standgebühren sind Komplettpreise und beinhalten den Standbau mit Wänden, Lichtstrahler und unterschiedliches Zubehör, wie diese sich aus den Standbeschreibungen der jeweiligen Standoption ergeben. Hinzu kommt ein Werbebeitrag in Form der Medienpauschale und die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Andere Kosten fallen nicht an.
Wann ist die Teilnahmegebühr fällig?
ARTe Kunstmessen berechnet zum Zeitpunkt der Teilnahmezusage 50% der Standgebühren. Sechs Wochen vor Beginn der Kunstmesse werden die restlichen 50% der Standgebühren und die Medienpauschale fällig.
Welche Storno-Regelungen gibt es?
Bei einer Stornierung vor der Teilnahmezusage fallen keine Kosten an. Bei Stornierung nach der Zusage wird eine Stornogebühr i.H.v. 50% der Standgebühren in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 30 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag erhöht sich die Stornogebühr auf 100% der Standgebühren.
Für andere Beträge, wie zusätzliche Standoptionen, Serviceleistungen oder Medienpauschale fallen keine Stornogebühren an. Die genannten Beträge halbieren sich, wenn ARTe Kunstmessen den Standplatz anderweitig und preislich gleichwertig vermieten kann.
Nimmt die ARTe Verkaufsprovisionen für verkaufte Kunstwerke?
Nein, die ARTe berechnet keine Verkaufsprovisionen.
Muss man während der Besucher-Öffnungszeiten anwesend sein?
Ja, die Standbetreuung vor Ort ist eine Voraussetzungsteilnahme bei der ARTe Kunstmessen.
Können mehrere Künstler gemeinsam an einem Stand ausstellen?
Ja, aber pro ausstellendem Künstler wird eine Standfläche von mind. 6 qm sowie die Medienpauschale berechnet.
Darf mich mein Haustier zur Messe begleiten?
Das Mitbringen von Tieren ist auf allen ARTe Kunstmessen leider nicht möglich.